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Was ist Hans & Gretel?

Hans&Gretel ist eine von der Sächsischen Landesärztekammer für sächsische Ärzte entwickelte Anwendung zur Prävention, Diagnose und Dokumentation von Häuslicher Gewalt und Gewalt in der Familie. Sie wurde mit Unterstützung der Techniker Krankenkasse entwickelt.

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Das sollte man alles wissen:

Wir haben für Sie die wichtigsten Begriffe und Gesetze in Bezug auf Kindeswohlgefährdung zusammengetragen, damit Sie sich in Zukunft nicht mehr unsicher fühlen müssen.

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Gesetze


Rechtliche Grundlagen zur ärztlichen Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht ist strafrechtlich (Strafgesetzbuch – StGB), zivilrechtlich (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) und standesrechtlich (Ärztliche Berufsordnung) geregelt. Ein unberechtigter Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht kann somit strafrechtliche, zivilrechtliche und standesrechtliche Konsequenzen haben.

Strafrecht - § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen)
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als

  1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker …

anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. …

(5) Die Absätze 1 bis 4 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart.

Zivilrecht - §§ 630a ff. (Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag)
Die Schweigepflicht ergibt sich als Nebenpflicht aus dem zwischen Arzt und Patient geschlossenen Behandlungsvertrag, der seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes in den §§ 630a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist [1].

Standesrecht - § 9 (Schweigepflicht)
(1) Der Arzt hat über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist - auch über den Tod des Patienten hinaus - zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen des Patienten, Aufzeichnungen über Patienten, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde. … [2]

Rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Meldung des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung

Es gibt in Deutschland keine Meldepflicht bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, jedoch sind im Straf- und auch Standesrecht (Berufsordnung) explizit rechtliche Regelungen für eine sanktionsfreie Verdachtsmeldung enthalten.

Die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben des Kindes wird allgemein als höherwertiges Rechtsgut in Bezug auf die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht angesehen.

Strafrecht - § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand)
Wer in einer gegenwärtigen, nicht abwendbaren Gefahr für Leben, Leib … eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Standesrecht - § 9 (Schweigepflicht)
(2) Der Arzt ist zur Offenbarung befugt, soweit er von der Schweigepflicht entbunden worden ist oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist. Gesetzliche Aussage- und Anzeigepflichten bleiben unberührt. … [2]

Bundeskinderschutzgesetz

Durch Beschluss des Deutschen Bundestages trat am 01. Januar 2012 das Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) in Kraft. Dieses Gesetz ist in 6 Artikel untergliedert.
Im Artikel 1 (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) wird im § 4 (Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung) erstmalig das Recht auf fachliche Unterstützung und die Möglichkeit einer Meldung bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geregelt.
Das Gesetz sieht ein abgestuftes Vorgehen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor.

Als erste Stufe ist das Gespräch mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten vorgesehen, um auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Hierbei kann der Arzt auch durch eine insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamtes eine anonyme Fallberatung in Anspruch nehmen. Die notwendigen Daten zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung sind dabei zu anonymisieren.

Sollte sich die Gefahr hierdurch nicht abwenden lassen, so ist der Arzt befugt, das Jugendamt über den Verdachtsfall zu informieren (Stufe 2). Die betroffenen Sorgeberechtigten sollen über diese Maßnahme im Vorfeld informiert werden, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird. Dann ist auch eine Meldung ohne vorherige Information der Sorgeberechtigten statthaft.

In schwerwiegenden Fällen (z.B. lebensbedrohliche Erkrankung infolge einer Misshandlung - Schütteltraumasyndrom) kann auch eine Meldung an die Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgen.

Auf 3 Leitsätze des Kammergerichts Berlin [3] sei hingewiesen:

  • Kommen Ärzte bei einer Behandlung von Kindern nach ärztlichem Standard zu dem ernstzunehmenden Verdacht einer Kindesmisshandlung, so ist die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch Information des Landeskriminalamtes und des Jugendamtes entsprechend § 34 StGB gerechtfertigt.
  • Zur Rechtfertigung muss eine Misshandlung nicht erwiesen sein, auch ein hinreichender Tatverdacht gemäß § 170 Abs. 1 StPO ist nicht erforderlich.
  • Es ist nicht Aufgabe der Ärzte, einen Verdacht auszuermitteln. Ausreichend ist, ob die festgestellten Verletzungen typischerweise durch eine Kindesmisshandlung hervorgerufen werden können, ein begründeter Verdacht vorliegt.

Handlungsoptionen

  • Gespräch mit den Eltern (BKiSchG, 2012)
  • Anonyme Fallberatung durch Insoweit erfahrene Fachkraft
  • Meldung an Jugendamt
  • Anzeige bei Ermittlungsbehörden (Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft)
  • (Konsultation Rechtsmedizin)

Literatur

[1] Bundesärztekammer. Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis. Dtsch Arztebl 2018; 115: A-1-A-19
[2] Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer (Berufsordnung - BO). 2015 Im Internet: https://www.slaek.de/media/dokumente/05slaek/02aufgaben/berufsrecht/Berufsordnung_Stand11-2015-_EndfassungI.pdf
[3] Haftung von Ärzten wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht. 2013 Im Internet: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/r45/bs/10/page/sammlung.psml;jsessionid=1D5DDAE4673AE5161C9E0375C3083B62.jp28?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE222302013&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Statistiken


Kindliche Gewaltopfer in Deutschland.

Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet in den letzten Jahren einen Anstieg von kindlichen Gewaltopfern in Deutschland. Hierbei wird lediglich das Hellfeld skizziert – da die Täter oftmals aus dem direkten, familiären Umfeld der Kinder kommen ist von einer wesentlich höheren Dunkelziffer auszugehen. Die Zahl der Tötungsopfer ist im Jahr 2019 zwar leicht gesunken auf 112 Fälle, wovon jedoch 93 der Kinder jünger als 6 Jahre waren. Die Fälle körperlicher Misshandlung bewegen sich in den letzten Jahren immer im Bereich von ca. 4000, die Zahl der Opfer sexueller Gewalt steigt stetig und lag im letzten Jahr bei 15936 Fällen, was 43 Übergriffe täglich bedeutet.

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Kinderschutzfälle im stationären Gesundheitswesen in Sachsen

Durch die Landeskoordinierungsstelle Medizinischer Kinderschutz an der Sächsischen Landesärztekammer wird seit 2015 eine Erhebung von Kinderschutzfallzahlen im stationären, sächsischen Bereich ermittelt. Diese setzt sich aktuell noch aus einer Mischung aus einer Fallzahlenschätzung bzw. auch aus zunehmend exakt geführten Statistiken der Kinderschutzgruppen an den Kliniken zusammen. Im Vergleich von 2015 zu 2019 konnte damit ein deutlicher Anstieg der Kinderschutzfälle im stationären Gesundheitswesen erhoben werden (2015: 677; 2019: 1332).

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Veranstaltungen



Seit 2014 ist ein Anstieg von kindlichen Gewaltopfern in Deutschland zu verzeichnen. Es gibt eine gleichbleibend hohe Zahl körperlicher Misshandlungen in Deutschland. Die Zahlen zu sexueller Gewalt sind zwar rückläufig, wobei jedoch besonders in diesem Bereich von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.

Link zu den Veranstaltungen

Weiterführende Informationen.


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